Das Bayrische Kinderbildungs- und Betreuungsgesetz vom 08.07.2005
Das BayKibiG ist das gesetzliche Fundament des Kindergartens. Es gilt ab dem Kindergartenjahr 2006/2007 und löst das Bayrische Kindergartengesetz vom 25.07.1972 ab.
Hier ein Link zur Internetseite der Bayrischen Staatskanzlei zum aktuellen BayKibiG.
Im Besonderen regelt das BayKibiG:
- die Finanzierung des Kindergartens
- die Staffelung von Elternbeiträgen nach Buchungszeiten
- die Rechte und Befugnisse des Elternbeirates
- etc.